Übertragung der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamts und das Justiziariat gemäß § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung (Antrag an den Kreistag)
Übertragung der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamts und das Justiziariat gemäß § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung (Antrag an den Kreistag)